Stromzähler, für Wechselstrom, einphasig, 230V/10/40A, mit Rollenzählwerk, beglaubigt
regeneriert und beglaubigt
geeicht für 16 Jahre
Eichschein (gebührenpflichtig) auf Anfrage lieferbar
Zählwerk zurückgestellt
Hinweis für Stromzähler:
Die MID-Konformitätserklärung ersetzt die Eichung.
Das Herstellungsjahr entspricht dem Eichjahr.
Eichgültigkeit:
Die Eichung gilt nicht unbegrenzt. Gemäß der Eichordnung Teil 4 §12 Anhang B, zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
vom 18. August 2000 sind derzeit folgende Gültigkeitsdauern der Eichung festgelegt:
- 16 Jahre für direktmessende Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit Induktionsmesswerk einschließlich Doppeltarifzähler
- 8 Jahre für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk für direkten Anschluss und Anschluss an Messwandler